... vergewissert sich, dass der Klient bereits einen Arzt
oder Heilpraktiker aufgesucht hat.
... weist den Klienten vor Beginn jedweder Behandlung
darauf hin, dass energetische Arbeiten kein Ersatz für
Diagnosen und Behandlungen vom Arzt oder HP ist.
... behandelt den Klienten stets respektvoll und sie/er
respektiert die Entscheidung des Klienten.
... Handhabt den Zugang zur Aura eines Mitmenschen
mit allergrößtem Respekt. Jeglicher Zugang oder
lesen der Aura eines Menschen - sei es persönlich,
telefonisch über Fotos oder über sonstige
Information ist untersagt, es sei denn,
die betreffende Person gibt ausdrücklich die
Erlaubnis dazu.
... Auch sogenannte Abfragen "über das höhere Selbst"
ist untersagt.
Ausnahmen ... Säuglinge (hier gilt das Einverständnis
der Eltern), schwerst an Demenz erkrankte oder
Koma Patienten (hier sind die direkten Angehörigen
zu fragen)
... stellt keine medizinische Diagnosen, wenn er/sie
kein Arzt oder HP ist und darf dies nach geltendem
Recht auch nicht.
... Der Heiler macht Klienten Mut und setzt sie nicht
mit karmischen, energetischen oder ähnlichen
Wahrnehmungen unter Druck, oder behauptet
Unfehlbarkeit aufgrund von Hellsichtigkeit unter
Berufung auf Informationen aus der geistigen Welt
oder ähnliches.
... tätigt keine Rituale oder Heilgebete,
Behandlungen jeglicher Art ohne persönliche
Einverständniserklärung der betreffenden
Person.
... manipuliert die Mitmenschen nicht mit mentalen
Suggestionen, Fokussierungen oder sonstigen
mentalen Übungen.
... ist bereit, auch ohne verbindliche
Terminvereinbarung zu erklären, was der Klient
bei ihm/ihr erwartet, wie er/sie ausgebildet ist,
welche Erfahrungen er/sie hat, woher ein Titel
stammt oder ähnliches.